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Standpunkte, Stimmen und Kommentare
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Rundfunk und Fernsehen kosten Geld. Wegen der Schnüffelmethoden der Geldeintreiber wurde die Abkehr von der geräteabhängigen Nutzungsgebühr, mit der sich der öffentlich-rechtliche bisher Rundfunk finanziert hat, lange gefordert. Doch die Reform ist unzureichend. Denn der neue Rundfunkbeitrag ist eigentlich keine schlechte Sache, wenn da nur nicht dieser Zahlungsempfänger wäre.
Nach den Erfahrungen im Dritten Reich, wo der Rundfunk ein wichtiges Propagandainstrument der Machthaber war, definierten die West-Alliierten nach dem Vorbild der britischen BBC, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von den Regierenden sein müsse. Unabhängigkeit, die sich auch in einer eigenen Finanzierung ausdrückt. Bis 1976 wurde die sog. Rundfunkgebühr von der Post eingezogen, doch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gründeten die Bundesländer dazu die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ).
Heute schon GEZahlt?
Insbesondere dadurch, dass die GEZ bzw. die öffentlichen Sender als sogenannte Landesrundfunkanstalten mit selbstständigen Rundfunkgebührenbeauftragten zusammengearbeitet haben, hat für viel Kritik gesorgt und das Image der GEZ nachhaltig beschädigt. Denn die Rundfunkgebührenbeauftragten gingen ihrer Tätigkeit auf Basis von Erfolgsprovisionen nach. Dabei wurden nicht immer und überall durchgängig legale Methoden angewandt.
Vor mehr als 20 Jahren, während meiner Lehre hat mir ein damaliger Arbeitskollege den Tipp gegeben, dass man mit dieser Tätigkeit gutes Geld verdienen könne. Doch als ich mich dann als Student näher mit dieser Tätigkeit beschäftigt habe, da habe ich – frei nach Klaus Stern – überraschend viele dumme und gierige Menschen kennengelernt und deshalb schließlich die Finger davon gelassen.
Alle Versuche, das Image der GEZ und damit die Zahlungsmoral der Bürger zu verbessern, waren das Geld nicht wert, das man in die regelmäßigen Werbekampagnen investiert hat. Denn in schöner Regelmäßigkeit wurde versäumt, den Wert, der mit der Zahlung verbunden ist, zu kommunizieren. Der viel beschriebenen Generation Y, die mit dem Commodore C64, dem hüpfenden SAT 1 Ball sowie mit Pronto Salvatore und Karlchen bei RTL aufgewachsen ist, fehlt inzwischen oftmals völlig das Verständnis für den Rundfunkbeitrag – egal wie der gerade heißt. Warum soll man Geld für die spießige ARD mit der drögen Tagesschau und dem langweiligen Tatort oder das Rentner-Fernsehen ZDF bezahlen, wenn man diese Sender nie einschaltet, weil die coolen Sendungen woanders oder gar im Netz laufen?
Die neue Wohnungspauschale
Und weil am Ende das mit der Staatsferne in unserem Rundfunk-System ja auch noch so eine Sache ist, hat die Politik für ihre Verhältnisse mal vergleichsweise schnell reagiert. Bereits 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, ein neues Beitragsmodell einzuführen. Seit dem 1. Januar 2013 gilt nun eine Wohnungspauschale. Das klingt nach cooler Flatrate und ist gleichzeitig auch irgendwie miefig.
Deshalb findet man diesen Begriff auf der Webseite der passend in „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“ umbenannten GEZ vermutlich auch nicht sofort. Dort spricht man nur freundlich von „Beitrag“ und „Beitragsservice“. Klingt irgendwie alles nach Freiwilligkeit und sorgt damit für die nächsten Missverständnisse.
Denn wer sich auf der Webseite etwas mehr umsieht, findet bald auch den Begriff „Rundfunkbeitragspflicht“. Und immerhin auch den vermeintlichen Vorteil der Reform, dass jetzt die Anzahl der Empfangsgeräte keine Rolle mehr spielen würde. Dass sich dafür die Gebühr für Menschen, die statt eines Fernsehers ein Radio besitzen, von 5,76€ auf 17,98€ erhöht hat, stellt man schon nicht mehr ganz so deutlich heraus. Insgesamt setzt der Beitragsservice hier also die Tradition der GEZ in bester Art und Weise fort.
Statt mal ganz klar die Stärken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Auslage zu stellen, beharrt man lieber auf die Zahlungspflicht. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das keine Hilfe. Dabei gilt es die Sender zu bewahren, denn sonst ist nur noch „Dschungelcamp“. Und auf Dauer ist ein betrunkener Helmut Berger – das muss man hier am Rande mal ganz klar sagen – kein geeigneter Unterhaltungskünstler, sondern ein vermutlich sehr kranker Alkoholiker, der nicht zur Belustigung des Publikums in den Dschungel, sondern zur Heilung in den Entzug sollte.
Schafft den Beitragsservice ab!
Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren, sollte man aber den Beitragsservice abschaffen. Eine Haushaltsabgabe, die der Rundfunkbeitrag inzwischen ist, kann man, wenn man es will, auch über die Finanzverwaltung einziehen. Das wäre vermutlich nicht nur günstiger, es wäre auch deutlich einfacher zu kommunizieren. Denn niemand wird beispielsweise ernsthaft infrage stellen wollen, dass die Finanzverwaltung weiß, wer wo wohnt.
Mit der klaren Zweckbindung der Haushaltsabgabe wäre dieses System nicht grundsätzlich „staatsnäher“ als die heutige Lösung. Denn auch heute ist es die Politik, die am Ende über das Schicksal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidet. Ohne die Landesregierungen und die Ministerpräsidenten läuft im aktuellen System nichts. Es wird also Zeit, dass die Politik die Weichen in die richtige Richtung stellt.
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